Fehlerseite 404 (eigene)
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß unter einer meiner URLs die Fehler-Seite mit der Meldung "404 Not Found" auftauchen müßte, habe ich eine recht individuelle Fehler-Seite gemacht; dazu einen Text übernommen, dessen Ursprung ich nicht mehr weiß.
Den fand ich ganz lustig und stelle ihn deshalb hier aus (da er ja hoffentlich, wie gesagt, ansonsten niemals zu sehen wäre).
->Link zur Unter-Seite "Fehler 404"
Foto-Blog
Ein Sammelsurium ohne konkrete Thematik; das meiste stammt von mit der Handy-Kamera aufgenommenen Situationen "on the road".
                        
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GEMA
Gebühren für Musik auf der (eigenen) Home Page?
Um es vorwegzunehmen: ich dachte, das kostet € 70.- pro Jahr. Es kostet aber inzwischen € 150.-
So viel mal zur Phantasie-Preispolitik dieses mafiosen Vereins.
Hier ist der Link zu den Tarifbestimmungen mit den Jahresgebühren von € 70.- (vom 1.1.2008) und hier der Link zu dem aktuellen Tarif mit den Jahresgebühren von € 150.-
Vom einem Kollegen hatte ich nämlich erfahren, daß Musik auf einer Home Page einer Band bei der GEMA zu einem solchen €70-Tarif angemeldet werden konnte (der Tarif wird bezeichnet als VR-W1, der in diesem Fall zutreffende spezifizierende Textabsatz als römisch III).
Meine Korrespondenz mit der GEMA begann also mit meiner Anfrage nach einem Vertrag VR-W1, III - bezogen auf die "veralteten" GEMA-Jahresgebühren von € 70.-.
Die Antwort der GEMA lautet(-e), daß es diesen Tarif "nicht mehr gibt" und dieses Reglement für eine Band-Webseite sowieso nicht zutrifft und nie zugetroffen habe - und der Frage, wie ich überhaupt zu diesem Link gekommen sei. Es wurde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, daß es Bands geben soll, die einen Vertrag zu diesem Tarif haben und desweiteren, daß solche (veralteten) Formulare online auf der GEMA-eigenen Home Page stehen; solche Trottel sind das.
Ich müsse also diesen anderen Tarif akzeptieren, dessen Jahresgebühren mit € 150.- schließlich mehr als doppelt so hoch liegen. Nachdem ich einige Tage nicht geantwortet hatte, kam prompt ein Schreiben der GEMA mit der mahnenden Aufforderung, das "Vertragsangebot" doch nun bitteschön unterzeichnet zurückzusenden, andernfalls usw. blabla.
Das hätten sie offenbar sehr gerne gehabt...
Nach einigen Überlegungen habe ich beschlossen, den Herrschaften zur Auswahl zu stellen, entweder die € 70.- pro Jahr zu nehmen oder garnichts zu bekommen (denn ich würde in diesem Fall die Musik von meiner HP entfernen). Daher habe ich dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Müller (Rheinland-Pfalz, Bezirksdirektion Wiesbaden) am 07.10.2010 die folgende Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr Müller,
an die Rücksendung Ihres Vertragsangebotes hatten Sie mich erinnert - leider hatten wir noch nicht besprechen können, daß Sie hier offenbar nicht den passenden Tarif angeboten hatten.
Meine diesbezügliche Rückfrage hatte ich allerdings bereits gestellt (Mail v. 24.08.2010, 18:02:59 Uhr), eine Antwort steht jedoch noch aus. Ich darf jetzt im Gegenzug daran erinnern - sicherlich haben Sie dafür Verständnis, daß ich Ihren Vertrag vor einer Sachverhaltsklärung nicht einfach unterschreiben möchte, zumal dieser Vertrag insbesondere eine doppelt so hohe Jahresgebührenforderung beinhaltet, als es bei diversen bestehenden Verträgen aus dem Kreis meiner Kollegen der Fall ist.
Die GEMA bietet unter der Internet-Adresse http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ind/tarif_vr_w1.pdf - hier
unter "VR-W 1, Absatz III" den Tarif, der zu meiner Art von Internet-Präsenz paßt. Ich zitiere im Postscriptum zwei Passagen hierzu aus Ihren Texten.
Ich möchte folgenden Vorschlag machen: falls Sie bereit wären, mit mir einen Vertrag zu den Konditionen gemäß VR-W1 III abzuschließen, würde ich mich darauf einlassen. Andernfalls würde ich meine Internet-Präsenz dahingehend abändern, daß seitens der GEMA keinerlei Gebührenforderungen mehr zu erheben wären.
Im Übrigen halte ich persönlich eine Gebührenforderung von jährlichen € 70.- für diese Art der Internet-Präsenz für "gerade eben noch angemessen" - eine Forderung von € 150.- ganz sicherlich nicht mehr.
Der Phantasie sind - wie ich als Künstler sehr wohl nachvollziehen kann - zwar keine Grenzen gesetzt, die Erfahrung zeigt jedoch, daß es bei Preisgestaltungen allerdings angebracht ist, sich an einigen rationalen ökonomischen Kriterien und Relationen zu orientieren.
Die Entscheidung liegt somit bei Ihnen.
Mit freundlichem Gruß -
Johannes Schaedlich
P.S.
Aus Ihren Vertragsbestimmungen (VR-W1):
"III. Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen mit begrenztem
Musiknutzungsumfang
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen unterhalten oder unterhalten lassen, die in einfacher Weise Musik zur Information und Präsentation beinhalten und einen begrenzten Umfang der Musiknutzung haben.
2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 70,00 pro
Jahr, € 19,30 vierteljährlich sowie € 7,00 monatlich, beschränkt auf Besuche mit Musiknutzung von
bis zu 120.000 im Jahr, 30.000 vierteljährlich sowie 10.000 monatlich."
Seine (Herrn Müllers) Antwort vom 11.10.:
"Sehr geehrter Herr Schädlich,
... Den Tarif den Sie ansprechen gibt es nicht mehr, weiß auch nicht, wie Sie an diesen Tarif gekommen sind, weil über die normale Suchfunktion dieser Tarif auf unserer Website nicht mehr zu finden ist.
Somit ist unser Vertragsangebot richtig, da sie auch kein nichtgewerblicher Verein, sondern ein ausübender Künstler sind. Leider müssen auch wir uns an die Tarife halten, somit ist eine Tarifänderung nicht möglich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
... "
Ich habe auch noch einmal hinterhertelephoniert und mich mit dem Vorgesetzten (einem Herrn Schulz, Sachgebietsleiter) verbinden lassen. Auch er wollte meine Argumentation nicht gelten lassen, daß hier ein Interpretationsspielraum gegeben sei (insbesondere zur Formulierung in Abs. III "... gewerbliche Unternehmen ... , die in einfacher Weise Musik zur Information
und Präsentation beinhalten und einen begrenzten Umfang der Musiknutzung haben.").
Ich äußerte meine Meinung, daß diese Definition auf meine Internet-Präsenz sehr wohl zuträfe, was der GEMA-Mitarbeiter jedoch ablehnte - hingegen wollte er wissen, was denn das für eine Band-Website sei, die diesen Tarif habe und auf die ich mich da bezöge. Natürlich habe ich diese Information nicht preisgegeben.
Tatsächlich fing dieser großartige GEMA-GAU-Leiter Herr Schulz daraufhin an, äußerst blasiertes Gequatsche wie "GEMA-Tarife sind nicht verhandelbar; wir sind hier nicht auf einem türkischen Basar" von sich zu geben. Ich hatte zwar mit bornierter Reaktion seitens der GEMA gerechnet, war aber über solche Armutszeugnisse doch noch ein bißchen überrascht.
Wie steht es also nun mit Musik auf Home Pages? Entweder man spekuliert darauf, daß es der GEMA nicht auffällt, wenn man Musik drauf hat - oder man geht andere Wege.
ist ein Beispiel.
Der Stand der Dinge (19.01.2011) ist, daß ich nach einer gewissen Frist einfach wieder einen Player mit Hörbeispielen auf die Home Page der PlugAndPlay-Band gesetzt habe. Ich werde (hier) ggf. über einen weiteren Verlauf berichten.
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Texte (div.)
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Der Text zu Fats Waller´s berühmten Song wurde von einem Online-Übersetzungsprogramm ins Deutsche übertragen.
War jetz' des gestern oder im 3. Stock?
Karl Valentin (1882 - 1948)
"Ein so kleiner Schirm und trotzdem wird man nicht nass, wenn es nicht regnet."
Karl Valentin (1882 - 1948)
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